Soll die Windlast für Gebäude beziehungsweise Tragwerke durch die gleichzeitige Annahme von aerodynamischen Druck- und Sogbeiwerten auf der Luv- und Leeseite des Gebäudes bestimmt werden, darf die Korrelation des Winddruckes auf die Zonen D und E der Wandflächen berücksichtigt werden.